AGB
ALLGEMEINE REISE- UND
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN des Berliner ATRO Reisebüros!
BITTE UNBEDINGT BEACHTEN: Im
Namen und für die Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers ist Reisebüro ATRO
nur VERMITTLER von Dienstleistungen zwischen dem Kunden und den jeweiligen
Fluggesellschaften bzw. Touristikveranstaltern.
1. Anmeldung und Reisebestätigung
Mit Ihrer Anmeldung, die Sie schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vornehmen können, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Erfolgt Ihre Anmeldung gleichzeitig für mehrere Reiseteilnehmer,
so stehen Sie für deren Vertragsverpflichtung ein, sofern Sie eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen haben.
Liegen Ihnen bei telefonischer Buchung unsere
Reisebedingungen nicht vor, übersenden wir Ihnen diese mit der Reisebestätigung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei
kurzfristigen Buchungen unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen
Bedingungen zustandegekommen.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung
durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung
aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer
Anmeldung ab, weisen wir Sie in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hin. An
dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen
die Annahme erklären.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von
10% des Reisepreises fällig, mindestens EUR 77, höchstens jedoch EUR 255 pro
Person, die auf den Reisepreis angerechnet werden.
Die Restzahlung erfolgt nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB und wird spätestens bis 20
Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor
Reisebeginn erfolgen, ist der restliche Reisepreis bei Übergabe des
Sicherungsscheines sofort fällig.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der
Zahlung bei unserem Reisebüro wahlweise zugesandt oder ausgehändigt. Ohne
vollständige Zahlung des Reisepreises besteht keinerlei Anspruch auf
Reiseleistungen
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen
ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung sowie den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in unserer Reisebestätigung. Nebenabreden bezüglich des
Leistungsumfangs, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die vom Geschäftsführer nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die geänderte
Leistung trifft an Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung.
Über Leistungsänderungen oder -abweichungen werden wir Sie unverzüglich in
Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt der Reise anbieten.
Unsere Reisepreise basieren auf den zum Zeitpunkt der
Erstellung der Reisebeschreibung gültigen Tarife. Wir müssen uns vorbehalten,
die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen
unvorhersehbaren Gründen (z.B. bei erheblichen Preisänderungen auf Seiten der
Leistungsträger) zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem
Vertragsabschluss liegt und wir Sie bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt
davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhungen bzw. Änderungen der
Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärungen sollten Sie in ihrem eigenen Interesse
schriftlich formulieren. Maßgebend ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei
ATRO.
Bei Reiserücktritt werden grundsätzlich folgende
Reiserücktrittskosten ohne Nachweis berechnet:
- ab 95. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50,- €
- ab 59. bis 40. Tag vor Reisebeginn - 5 % des
Reisepreises, mind. jedoch 77,- €
- ab 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn - 15 % des
Reisepreises, mind. jedoch 144,- €
- ab 29. bis 15. Tag vor
Reisebeginn - 30 % des Reisepreises
- ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
- 50 % des Reisepreises
- ab 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn
- 60 % des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise
- 80 % des Reisepreises
Der Geschäftsführer kann einen höheren Schaden als in
den pauschalisierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn hierfür
der Nachweis geführt wird. Macht der Kunde geltend, dass dem Geschäftsführer ein
geringerer Schaden, als in den pauschalisierten Rücktrittskosten vereinbart,
entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich die Höhe des
Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung und tritt einer der
Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für den/
die verbliebenen Reiseteilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl
neu.
Ihre Umbuchungswünsche im Rahmen von Pauschalreisen
werden, sofern sie durchführbar sind, bis 40 Tage vor Reiseantritt gegen eine
Gebühr von 25,- € pro Person berücksichtigt. Danach können Umbuchungswünsche nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet
werden.
Bei nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise
stehenden Umbuchungen oder Stornierungen von Reservierungen oder die Erstattung
nicht genutzter Gutscheine für Flüge, Bahnreisen, Busreisen, Hotels, Mietwagen
oder für andere Einzelleistungen, berechnen wir Ihnen in Abhängigkeit von den
für diese Einzelleistungen geltenden Rücktritts- bzw. Umbuchungsbedingungen
unserer Vertragspartner entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von 25,- € pro Einzelleistung.
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der
Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen. Die uns
hierdurch entstehenden Mehrkosten, mindestens EUR 25 pro Person, sind von Ihnen
zu tragen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder einer
Ersetzung gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende uns als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
Bei nicht realisierbaren Umbuchungen, Stornierung oder
unserem begründeten Widerspruch gegen die Ersatzperson steht Ihnen die
Entscheidung frei, in der vertraglich vereinbarten Form die Leistungen in
Anspruch zu nehmen oder unter Beachtung der o.g. Rücktrittsbedingungen zum
Vertrag zurückzutreten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in nachgenannten Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a.) ohne Einhaltung der Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist.
Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis. Auf den Reisepreis rechnen wir den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile an, die wie aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern erstatteten Beiträge.
b.) bis 2 Wochen vor Reisebeginn
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir
werden Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen de
Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Den eingezahlten Reisebeitrag
erhalten Sie unverzüglich zurück.
c.) bis 4 Wochen vor Reisebeginn
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zulässig ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise
entstehenden Kosten ein Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde und wir die dazu führenden Umstände nicht zu
vertreten haben. Wir unterbreiten Ihnen mit unserer begründeten Kündigung
gleichzeitig ein vergleichbares Ersatzangebot. Sollten Sie unser Ersatzangebot
nicht annehmen, wird Ihnen der eingezahlte Reisepreis zuzüglich einer Pauschale
für Ihren Buchungsaufwand in Höhe von 20,- € unverzüglich erstattet.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir als auch Sie den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden
wir die notwenigen Maßnahmen treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten der
Rückbeförderung sind von Ihnen und von uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen
gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten.
8. Haftung des Geschäftsführers
Wir hatten im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen.
Desweiteren haften wir für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr (Flüge, Bahn usw.) erbracht und Ihnen hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der
Reisebestätigung ausdrücklich auf den Linienverkehr hinweisen. Wir haften daher
nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung
regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen,
auf die wir Sie ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Ihren Wunsch
zugänglich machen.
Verzögerungen beim Ablauf der Reise, die auf
Besonderheiten des Landes zurückzuführen sind und auf die wir keinen Einfluss
haben, stellen keine Mängel dar, die zu einer Minderung berechtigen. Dies gilt
auch für Umstellungen des Programm- bzw. Tagesablaufes und für
Programmänderungen, die aus veränderten Fremdleistungen resultieren, sowie für
Unterbringung in einem anderen als dem angegebenen Hotel bei gleicher Qualität
der Unterbringung.
9. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie als Kunde Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie
einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Wir können auch in der Weise
Abhilfe schaffen, indem eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung
erbracht wird. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
können Sie eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung trifft
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
Wird eine Reise infolge Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
können wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. In
Ihrem eigenen Interesse uns aus Beweissicherungsgründen sollte die Kündigung in
schriftlicher Form erfolgen. Dies gilt auch, wenn Ihnen die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Sie schulden uns
den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie können
unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir
nicht zu vertreten haben.
10. Beschränkung der Haftung
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden bei Ihnen weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird, oder
b. soweit wir einen Ihnen entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle Schadensersatzansprüche gegen uns aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haften wir bei Personenschaden bis 75.000,- € je Kunde und Reise. Die
Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000,- €. Liegt
der Reisepreis über 1.333,- €, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen
Reisepreis beschränkt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen in Ihrem
eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäcksicherung.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln
(Theaterbesuche, Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemach werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleistung zur
Kenntnis zu geben. Die ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wenn Sie ohne
eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ihre Ansprüche
verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückgewiesen haben. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder
Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir werden Sie über wichtige Änderungen in der
Reiseausschreibung wiedergeben allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise
informieren. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit
deren Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu
vertreten haben.
Sie sind für die Erhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, sie wurden durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
unsererseits bedingt.
Über Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften,
die uns bekannt sind, werden wir Sie informieren.
14. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Geschäftsführer nur an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen des Geschäftsführers gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Geschäftsführers maßgebend. |